Porta Nigra
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Rechtsanwalt Michael Küppers Fachanwalt für Strafrecht
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Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht besteht lediglich aus vier Strafvorschriften (§§ 29, 29a, 30, 30a BtMG). Foglich könnte der Eindruck entstehen, es handle sich hierbei um eine einfache und überschaubare Rechtsmaterie. Obwohl das Betäubungsmittelstrafrecht zum Nebenstrafrecht gezählt wird, sind dessen Inhalte als "Mengenstrafrecht" sehr umfangreich, zumal die Strafnormen zahlreiche Begehungsformen umschreiben.

 

Zu den bekannten illegalen Drogen zählen u.a. Cannabisprodukte wie Haschisch u. Marihuana, Heroin, Kokain, Amphetamin, Ecstasy und LSD. Unabhängig davon, ob die Betäubungsmittel angebaut, hergestellt, erworben oder mit ihnen Handel getrieben wird, kann dies, abhängig von der sogennanten "nicht geringen Menge", hohe Strafen zur Folge haben.

 

Im Falle der Beschuldigung eines BtM-Vergehens oder sogar BtM-Verbrechens empfiehlt es sich, gegenüber den Ermittlungsbehörden zumindest zunächst vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Wenden Sie sich möglicht frühzeitig an einen Strafverteidiger, sodass dieser Akteneinsicht beantragen und Maßnahmen für Ihre Verteidigung einleiten kann.  

Rechtsanwalt

Michael Küppers

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