Porta Nigra
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Rechtsanwalt Michael Küppers Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Michael Küppers     Fachanwalt für Strafrecht

Häufig gestellte Fragen

 

1. Wann sollte man zum Anwalt gehen?

2. Welche Leistungen kann mein Anwalt für mich erbringen?

3. Welche Kosten kommen auf mich zu?

4. Wovon hängen die Kosten ab?

5. Was muss ich über meinen ersten Beratungstermin wissen?


1. Wann sollte man zum Anwalt gehen?

Der Weg zum Rechtsanwalt / zur Rechtsanwältin ist in Rechtsangelegenheiten so früh wie möglich zu empfehlen. Dadurch kann schon im Voraus vorgesorgt werden; eventuell können langwierige Prozesse vermieden werden. Ohne anwaltlichen Beistand werden z.B. bei der Verkehrs- unfallregulierung häufig Schadenspositionen [wie etwa die Nutzungsausfallentschädigung, Kostenpauschale, etc.] übersehen.

 

2. Welche Leistungen kann mein Anwalt für mich erbringen?

Das hängt meist von Ihrem persönlichen Anliegen ab. Im Vordergrund stehen jedoch eine individuelle Beratung, die Ver- tretung Ihrer persönlichen Interessen und die Aufklärung über Ihre Chancen und Risiken in einem Rechtsstreit.

 

3. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Maßgeblich ist hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einem persönlichen Gespräch rede ich mit Ihnen offen über die Vergütung und ob Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- und/ oder Prozesskostenhilfe haben.

 

4. Wovon hängen die Kosten ab?

In zivilrechtlichen Verfahren hängen die Kosten in der Regel vom Gegenstands- bzw. Streitwert ab. Haben Sie eine Rechts- schutzversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt, die Kosten. Im Strafrecht hängt die Kostenübernahme davon ab, ob eine Straftat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

 

5. Was muss ich über meinen ersten Beratungstermin wissen?

Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt offen über Ihre Interessen und Probleme reden. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei einem ersten Bera- tungstermin empfiehlt es sich, relevante Unterlagen wie beispielsweise eine Vorladung, Strafbefehl, Bußgeldbescheid, Anklage, Verträge, Korrespondenz etc. mitzubringen.

Rechtsanwalt

Michael Küppers

Saarstr. 14
54290 Trier

 

Telefon

0651 / 44 240

Fax

0651 / 41 230

E-Mail

kanzlei-kueppers@t-online.de

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