Porta Nigra
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Rechtsanwalt Michael Küppers Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Michael Küppers     Fachanwalt für Strafrecht

Fragen zum Strafrecht

1. Wann kommt es zu einem Strafverfahren?

2. Was ist bei einem Ermittlungsverfahren zu beachten?

3. Was geschieht bei einer Festnahme?

4. Was ist bei der Anordnung von Untersuchungshaft zu berücksichtigen?

1. Wann kommt es zu einem Strafverfahren?

Einem Strafverfahren geht ein Ermittlungsverfahren sowie ein sogenanntes Zwischenverfahren voraus. Ein Ermittlungsver- fahren wird z.B. aufgrund einer Strafanzeige eingeleitet, oder, wenn die Ermittlungsbehörden (z.B. Polizei, Staatsan-waltschaft) Kenntnis vom Verdacht einer Straftat erhalten.

 

2. Was ist bei einem Ermittlungsverfahren zu beachten?

Wird eine Person wegen des Verdachts einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt, hat sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Nach Erhalt der Akteneinsicht wird der Strafverteidiger mit dem Mandanten das weitere Vorgehen abstimmen. Ein Verteidigungsziel im Ermitt- lungsverfahren kann darin bestehen, eine möglichst frühe Einstellung des Verfahrens herbeizuführen.

 

3. Was geschieht bei einer Festnahme?

Nach einer Festnahme kann die betroffene Person in Polizei- gewahrsam genommen werden. Gemäß Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes darf die Polizei aus eigener Macht- vollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Eingreifen in eigenem Gewahrsam halten. Folglich muss ein Richter innerhalb von ein bis zwei Tagen entscheiden, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder die betroffene Person freizulassen ist.

 

4. Was ist bei der Anordnung von Untersuchungshaft zu berücksichtigen?

Es empfiehlt sich, bei der Ergreifung nur Angaben zur Person zu machen. Von einer Aussage bezüglich des Tatvorwurfs wird grundsätzlich abgeraten. Nach der Verhaftung sollte sofort die Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger verlangt werden und bis zu einem Gespräch mit diesem geschwiegen werden.

Rechtsanwalt

Michael Küppers

Saarstr. 14
54290 Trier

 

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Fax

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