Porta Nigra
Porta Nigra
Rechtsanwalt Michael Küppers Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Michael Küppers     Fachanwalt für Strafrecht

Nebenklageverfahren

Bei bestimmten Delikten kann das Opfer als Nebenkläger am Strafverfahren teilnehmen. Durch die Einräumung bestimmter Rechte wird dem Opfer die Möglichkeit geboten, seine Interessen zu verfolgen und auf das Verfahrensergebnis Einfluss zu nehmen.

 

Dem Opfer kommt neben der Rolle des Zeugen hier zusätzlich die Rolle des Nebenklägers zu. Der Nebenkläger kann die ihm zustehenden Rechte unabhängig von der Staatsanwaltschaft im Prozess ausüben. Dazu zählen zum Beispiel das Fragerecht, das Beweisantragsrecht und das Rechtsmittelrecht.

 

Die Interessen des Opfers bestmöglich zu schützen bzw. geltend zu machen, ist Aufgabe des Nebenklägervertreters, also des Opferanwalts. Dabei können die Interessen des Opfers unterschiedlicher Natur sein. Um das Geschehen besser zu verarbeiten, reicht einigen Verletzten schon die bloße Teilnahme am Prozess. Oftmals stehen aber auch ein möglichst hohes Strafmaß bzw. eine finanzielle Entschädigung im Vordergrund. Die genaue Kenntnis der Interessenlage des Opfers ist für den Rechtsbeistand wichtig, um ein erfolgreiches Verfahrensergebnis herbeizuführen.

Rechtsanwalt

Michael Küppers

Saarstr. 14
54290 Trier

 

Telefon

0651 / 44 240

Fax

0651 / 41 230

E-Mail

kanzlei-kueppers@t-online.de

Empfehlen Sie diese Seite auf:

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Küppers