Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Wem eine Straftat widerfährt, kann auf verschiedene Weise in einem Straverfahren gegen den Täter mitwirken. Das Opfer wird grundsätzlich als Zeuge gegen den Täter am Strafverfahren teilnehmen. Hier kann es sich eines Zeugenbeistands bedienen.
Als Opfer hat man oft Angst vor einer Konfrontation mit dem Täter im Strafverfahren. Die Erfahurng zeigt jedoch, dass der Wunsch nach Genugtuung oft überwiegt. Bei entsprechender Beratung kann dem Opfer geholfen werden, das Verfahren durchzustehen. Dem Opfer steht zum Beispiel die Möglichkeit zu, sich bei bestimmten Straftaten als Nebenkläger [ Klicken Sie auf Neben-klageverfahren für nähere Informationen ] dem Straverfahren gegen den Täter anzuschließen und zahlreiche Rechte auszuüben.
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet für das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, ggf. schnell bzw. überhaupt eine Schadenswiedergutmachung zu erhalten. Der
Verletzte oder dessen Vertreter kann auf die Durchführung eines TOA hinwirken. Gegen den Willen des Opfers findet ein solcher Ausgleich nicht statt. Der TOA erfordert einen kommunikativen Prozess
zwischen Opfer und Täter. Dieser kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Der TOA findet in der Regel durch Schadenswiedergutmachung (Schadensersatz und Entschuldigung) statt. Auf
Seiten des Täters führt dies i.d.R. zu einer Strafmilderung.